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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn FISMER LECITHIN GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Annahme

Angebote von FISMER LECITHIN GmbH sind freibleibend. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist FISMER LECITHIN GmbH berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt nicht vor Erhalt unserer Auftragsbestätigung zustande. Diese erfolgt spätestens mit Erhalt unserer Rechnung oder Lieferung an den Kunden.

3. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk inklusive der Kosten für Verpackung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Schecks oder handelbare Wertpapiere werden erfüllungshalber angenommen, stellen aber nur bei erfolgreicher Einlösung eine Erfüllung der geschuldeten Leistung dar.

(2) Solange fällige Beträge einschließlich Zinsen nicht gezahlt sind, ist FISMER LECITHIN GmbH nicht verpflichtet, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen auszuführen.

(3) Soweit sich die Kosten für Rohstoffe, Produktion oder Versendung erhöhen oder neue öffentliche Abgaben erhoben werden oder öffentliche Abgaben sich erhöhen oder wenn gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen nach Vertragsabsschluss höhere Kosten verursachen, dann ist FISMER LECITHIN GmbH berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises durch Ausübung billigen Ermessens nach Maßgabe des § 315 Abs. 1 BGB vorzunehmen. Gleiches gilt für andere Umstände, die zum Zeitpunkt der Preisvereinbarung von FISMER LECITHIN GmbH nicht vorhersehbar waren und die Kalkulation von FISMER LECITHIN GmbH so signifikant geändert haben, dass es gerechtfertigt ist, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

4. Lieferung, Versendung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk in Hamburg oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verantwortlich für die Versandkosten und trägt die Transportrisiken auch dann, wenn die Ware frachtfrei (unentgeltlich) versendet wurde.

(2) Die Ware wird an einem von FISMER LECITHIN GmbH gewählten Standort gemessen, gewogen und gezählt, um die Menge der Waren entsprechend ihres Preises zu bestimmen.

(3) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist FISMER LECITHIN GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.

(5)Wenn FISMER LECITHIN GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, verpflichtet sich der Kunde, der Verlängerung der Lieferfrist um vier Wochen zuzustimmen. Vor Ablauf dieser verlängerten Frist kann der Kunde keine Ansprüche aufgrund verspäteter Lieferung geltend machen.

(6) Sollte FISMER LECITHIN GmbH Informationen erhalten, die darauf schließen lassen, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden negativ betroffen ist, hat FISMER LECITHIN GmbH das Recht, die bestehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von FISMER LECITHIN GmbH. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzugs, ist FISMER LECITHIN GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen. 

(2) Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde FISMER LECITHIN GmbH unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an FISMER LECITHIN GmbH ab. Unbesehen der Befugnis von FISMER LECITHIN GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich FISMER LECITHIN GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) FISMER LECITHIN GmbH gilt als Produzent der fertigen Waren sowie der Waren der jeweiligen Be- und Verarbeitungsstufen. Sofern die Be- oder Verarbeitung mit Waren durchgeführt wird, die dem Kunden oder einem Dritten gehören, wird FISMER LECITHIN GmbH Miteigentümer der hierdurch entstandenen Waren.

(6) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist FISMER LECITHIN GmbH verpflichtet, die Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

7. Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Daher sind offene Mängel unverzüglich zu melden, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware. Die mangelhafte Ware ist auf Verlangen von FISMER LECITHIN GmbH zurückzugeben, während jegliche Be- und Verarbeitung oder Nutzung der Ware einzustellen ist, um FISMER LECITHIN GmbH die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung und Untersuchung der angezeigten Mangel zu geben. FISMER LECITHIN GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung von Waren mit offenen Mängeln hervorgerufen wurden. FISMER LECITHIN GmbH haftet für alle sonstigen auf den Mangel beruhenden Nachteile des Kunden nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8 (Haftung).

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(3) Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet FISMER LECITHIN GmbH nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von FISMER LECITHIN GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von FISMER LECITHIN GmbH ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Feindseligkeiten/Kampfhandlungen, Aufruhr, Streiks – wenn nicht vom Arbeitgeber schuldhaft verursacht –, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis und andere Naturkatastrophen) ist die Haftung beider Parteien für darauf beruhender Verzögerungen oder Ausfälle und Mängel ausgeschlossen.

(2) Bei Eintritt höherer Gewalt haben sich die Parteien innerhalb von fünf Werktagen, nachdem eine der Parteien die andere Partei hiervon unterrichtet hat, zu treffen, um zu einer Einigung darüber zu kommen, wie die weitere Durchführung auszugestalten und – wenn möglich – der weitere Zeitablauf festzusetzen ist.

(3) Wenn der Eintritt höherer Gewalt FISMER LECITHIN GmbH davon abhält, die vereinbarten Leistungen für die Dauer von mehr als 120 Tage zu erbringen, so ist der Kunde berechtigt, sofort vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurücktreten.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.

(2)  Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland.